Solothurner Fischereipatent

Ab 1. Januar 2009 tritt das neue kantonale Fischereigesetz in Kraft, welches für die bedeutenden Fischgewässer das Patentsystem vorsieht. Diese Gewässer werden in der neuen Fischereiverordnung aufgeführt.


Fischereiberechtigung
Eine Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen wird an Personen verliehen, die
  • im Bezugsjahr das 12. Altersjahr erreichen;
  • nicht durch ein rechtskräftiges Urteil von der Fischereiberechtigung ausgeschlossen sind;
  • einen Nachweis erbringen, dass sie ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei haben.