
Information der Baukomission
Information an die Bevölkerung der Gemeinde Gunzgen
Die Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bauten gemäss gültiger Kantonaler Bauverordnung KBV des Kantons Solothurn zu bewilligen sind. Insbesondere gilt dies auch für Aussengestaltung welche eine Veränderung der Grünflächenziffer mit sich zieht, Einfriedungen, Stützmauern, temporäre Bauten (z.B. Gartenbassins) welche länger als drei Monate stehen etc. Die Gemeinde Gunzgen informiert Sie gerne bezüglich der geforderten Unterlagen.
Bei Feststellung von Widerhandlungen wird durch die Baukommission der sofortige Rückbau verfügt.
Herzlichen Dank an alle, welche die gesetzlichen Bestimmungen befolgen.
Baukommission Gunzgen
Tel. 062 209 20 60 E-Mail: info@gunzgen.ch
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Baubestimmungen_2025 (PDF, 93.46 kB) | Download | 0 | Baubestimmungen_2025 |