
Grundbuchamt
(Vorverträge von Kaufverträgen, Eheverträge sowie Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge können auch vom privaten Notar verurkundet werden).
Befinden sich Grundstücke in mehreren Amtskreisen, kann die Beurkundung durch die Amtschreiberei erfolgen, die zuerst darum ersucht wird.
Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen), Hypothekargeschäfte, Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge und Dienstbarkeitsverträge (Servitute).
Ausserdem erhalten Sie Grundbuchauskünfte, Grundbuchauszüge und Eigentumsbestätigungen.
Öffnungszeiten
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung