Sie wollen einen Anlass in der Gemeinde Gunzgen organisieren? Der Anlass findet auf öffentlichem Grund statt und/oder ist mit einer Gelegenheitswirtschaft (Verkauf von Speisen und Getränken gegen Entgelt) verbunden?


Für gastwirtschaftliche Gelegenheitsanlässe, sowie den Handel im Rahmen eines Einzelanlasses sind gemäss §9 Abs. 2 und §23 Abs. 2 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes des Kantons Solothurn Anlassbewilligungen notwendig, wofür gemäss §100 die Einwohnergemeinden zuständig sind.

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Je nach Grösse und Art des Anlasses können verschiedene weitere Bewilligungen oder Konzepte (Verkehr / Sicherheit) notwendig werden sowie gegebenenfalls Gebühren für Bewilligungen anfallen.

Bitte reichen Sie das Gesuch mindestens drei Monate vor dem Anlass ein.

Für weitere Informationen können Sie sich bei der Gemeindeverwaltung unter 062 209 20 60 oder info@gunzgen.ch melden.

Name
Formular Gesuch Anlassbewilligung.pdf Download 0 Formular Gesuch Anlassbewilligung.pdf
Sicherheit bei Veranstaltungen Brandschutz SGV.pdf Download 1 Sicherheit bei Veranstaltungen Brandschutz SGV.pdf
Merkblatt Bewilligung von Anlassen und Veranstaltungen_1.pdf Download 2 Merkblatt Bewilligung von Anlassen und Veranstaltungen_1.pdf
Infobroschürere saubere Veranstaltung.pdf Download 3 Infobroschürere saubere Veranstaltung.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt