Aufhebung Feuerverbot
Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperatu-ren der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Wal-desnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Trotz der Entspannung ist weiterhin grosse Vorsicht geboten. Feuer dürfen auch in befes-tigten Feuerstellen nur mit grosser Sorgfalt entfacht werden. Bei Wind ist auf das Feuern im Wald und in Waldesnähe zu verzichten.
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| Aufhebung Feuerverbot (PDF, 100 kB) | Download | 0 | Aufhebung Feuerverbot |