Zur öffentlichen Beurkundung von Rechtsgeschäften über Grundstücke ist diejenige Amtschreiberei zuständig, in deren Amtskreis sich das Grundstück befindet.
(Vorverträge von Kaufverträgen, Eheverträge sowie Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge können auch vom privaten Notar verurkundet werden).
Befinden sich Grundstücke in mehreren Amtskreisen, kann die Beurkundung durch die Amtschreiberei erfolgen, die zuerst darum ersucht wird.

Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen), Hypothekargeschäfte, Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge und Dienstbarkeitsverträge (Servitute).

Ausserdem erhalten Sie Grundbuchauskünfte, Grundbuchauszüge und Eigentumsbestätigungen.

Kontakt

Grundbuchamt
Amthausquai 23
4601 Olten
Tel. 062 311 85 85
Fax 062 311 88 65
gb.og@fd.so.ch

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