ORTSPLANUNGS-REVISION Gunzgen - öffentliche Planauflage
Einwohnergemeinde
Gunzgen
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE
Gesamtrevision der Ortsplanung Gunzgen
Gestützt auf §15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 23. Oktober 2018 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
 Bauzonenplan (1:2000)
 Gesamtplan (1:5000)
 Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung (1:1000)
 Naturgefahrenplan (1:3000)
 Zonenreglement
Orientierend können zudem eingesehen werden:
(Gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)
 Raumplanungsbericht
 Bauentwicklung 2003 2015 (1:2000)
 Baulandreserven Dezember 2015 (1:2'000)
 Konzept der Siedlungsentwicklung nach innen 2019: Quartieranalyse
 Siedlungsentwicklung nach innen, Analyseplan 2019 (1:2'000)
 Siedlungsentwicklung nach innen, Ausbaugrad 2019 (1:2'000)
 Inventar der Fruchtfolgeflächen (1:5000)
 Mobilitätsplan (1:5000)
 Räumliches Leitbild 2015
 Plan Überbauungsziffer 2015 (1:2'000)
 Plan Bevölkerungsdichte 2015 (1:2'000)
 Raumbeurteilung ortsbauliche Aspekte 2016
Auflagefrist: 24. Oktober bis 25. November 2019
Während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Allmendstrasse 2, 4617 Gunzgen
Online:
http://www.gunzgen.ch Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Gunzgen Einsprache erheben (§16 Abs. 1 PBG). Allfällige Einsprachen sind schriftlich einzureichen, sie sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 24. Okt. 2019